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Firmengründung USA

  • Leonhard Becker, Press Director & Founder von Leonhard Becker, Press Director & Founder

    Firmengründung USA

    Mit einer dynamischen Wirtschaft, einer Vielzahl an Fördermöglichkeiten und einem unternehmerfreundlichen Umfeld ziehen die Vereinigten Staaten Jahr für Jahr zahlreiche Gründer aus aller Welt an. Jedoch erfordert der Prozess eine sorgfältige Planung und gründliche Kenntnis der rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Anforderungen. Es ist ratsam, sich rechtzeitig Unterstützung durch Experten wie die U.S. CET Corporation zu sichern, um von Anfang an auf der sicheren Seite zu stehen.

    Mit den richtigen Vorbereitungen und der richtigen Strategie kann die Firmengründung in den USA eine hervorragende Gelegenheit für Wachstum und Erfolg darstellen.

Wissenswertes zur Firmengründung USA

  • Leonhard Becker, Press Director & Founder von Leonhard Becker, Press Director & Founder

    Wissenswertes zur Firmengründung USA

    Wer Geschäfte in den USA betreiben will, sollte dafür eine U.S. Gesellschaft gründen!

    Dies dient zum einen der Haftungsbeschränkung und zum anderen der Maximierung der Steuerersparnis, z.B. kann eine U.S. Incorporation Weltweit tätig werden und Tochterunternehmen gründen. Weiterhin bietet eine U.S. Gesellschaft im Vergleich zur engl. Limited und zur deutschen GmbH viele interessante Vorteile.

    Zweifelsfrei stellt die Wahl der richtigen Unternehmensform mit die wichtigste Entscheidung im Gründungsprozess dar, und sollte deshalb auch mit der notwendigen Weitsicht durchgeführt werden. Die Gründung einer US-Gesellschaft wie z.B. die einer Incorporation oder auch US AG genannt bzw. die einer Limited Liability Company (LLC) bietet Unternehmer weltweit wichtige Vorteile, und stellt somit für viele eine echte Alternative zur englischen Limited dar.

    Doch neben der Wahl der Unternehmensform ist auch die Wahl des geigneten Bundesstaates von entscheidender Bedeutung, so gründen wir z.B. für unsere Mandanten nur in den Bundesstaaten, die unserer Erfahrung nach für ausländische Unternehmer am vorteilhaftesten sind.

Firmengründung ASIEN

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    Firmengründung ASIEN

    Menschen & Länder Asiens üben seit jeher eine unbändige Faszination aus. Aufgrund der dynamischen Märkte, der wachsenden Mittelschicht und der zunehmenden Vernetzung der Region bietet die Gründung eines Unternehmens in Asien auch weiterhin enorme Geschäftsmöglichkeiten.

    Asien umfasst eine Vielzahl von Ländern, die sich hinsichtlich Wirtschaft, Rechtssystem und Unternehmenskultur stark unterscheiden. Durch den Ausbau der neuen Seidenstraße bieten sich für Unternehmen hervorragende Startmöglichkeiten auf dem asiatischen Markt.

    Die Gründung einer Firme in Asien erfordert jedoch sorgfältige Planung und eine gute Kenntnis der lokalen Gegebenheiten. Unternehmer sollten sich über rechtliche Rahmenbedingungen, kulturelle Unterschiede und Marktpotenziale informieren, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.

    Ein starkes Netzwerk und eine tiefe Kenntnis der lokalen Märkte können den Erfolg der Unternehmensgründung in Asien entscheidend beeinflussen.

    Denken Sie daran, dass jedes Land in Asien einzigartig ist und es keine „One-Size-Fits-All“-Lösungen gibt. Eine gründliche Vorbereitung und ein Verständnis für die regionalen Besonderheiten sind der Schlüssel zu einer erfolgreichen Firmengründung in Asien.

    Gerne berät Sie die Beckso Hong Kong Ltd. sowie unser Partner, die Firma Neuland Business Solution (H.K.)Ltd. , in Singapore und Hong Kong vor Ort über die Möglichkeit einer Firmengründung in Asien.

  • Information der KPMG International zu FATCA,IRS,ZRFC5/11 von Information der KPMG International zu FATCA,IRS,ZRFC5/11

    FATCA

    Gemeinsame Erklärung über eine zwischenstaatliche Vorgehensweise zur Verbesserung der Steuerehrlichkeit im grenzüberschreitenden Bereich und zur Umsetzung des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA).

    A. Grundsätzliche Erwägungen auf der Grundlage ihrer langjährigen und engen Beziehungen im Bereich der gegenseitigen Unterstützung in Steuersachen möchten Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten ihre Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung im grenzüberschreitenden Bereich stärken. Am 18. März 2010 haben die Vereinigten Staaten Vorschriften erlassen, die als Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) bekannt sind und die Finanzinstituten außerhalb der USA (Foreign Financial Institutions FFIs) in Bezug auf bestimmte Konten Meldepflichten auferlegen. Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und das Vereinigte Königreich unterstützen die FATCA zugrunde liegenden Ziele. FATCA wirft indes eine Reihe von Fragen auf. Dazu gehören rechtliche Beschränkungen, die möglicherweise dazu führen,dass in diesen Ländern ansässige FFIs ihren Informations-, Steuerabzugs- oder Kontoschließungspflichten nicht nachkommen können. Mit einer zwischenstaatlichen Vorgehensweise bei der Umsetzung von FATCA könnten diese rechtlichen Hindernisse, die der Befolgung des Gesetzes entgegenstehen, überwunden, die praktische Umsetzung vereinfacht und die den FFIs entstehenden Kosten gemindert werden. Da FATCA auf Übermittlung von Informationen, nicht jedoch auf Erhebung von Abzugssteuern gerichtet ist, stehen die Vereinigten Staaten einem zwischenstaatlichen Vorgehen zur Umsetzung von FATCA und zur Förderung der weltweiten Steuerehrlichkeit offen gegenüber. Die Vereinigten Staaten sind in diesem Zusammenhang bereit, Informationen über Konten zu erheben und automatisch auszutauschen, die in Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien oder dem Vereinigten Königreich ansässige Inhaber bei US-amerikanischen Finanzinstituten unterhalten. Das beabsichtigte Vorgehen würde so zum Nutzen aller Beteiligten zur Steuerehrlichkeit beitragen und die Durchsetzung der Besteuerung erleichtern.

  • Leonhard Becker, Press Director & Founder von Leonhard Becker, Press Director & Founder

    Welcher Bundesstaat?

    Grundsätzlich kommen nur wenige US-Bundesstaaten für Ausländer in Frage, um eine Gesellschaft zu gründen. Dies hat verschiedene Gründe, wie z.B. dass bestimmte Staaten verschiedene Auflagen haben. So ist es in manchen Staaten nicht erlaubt, als Ausländer die Geschäftsführung einer Gesellschaft zu übernehmen. Oder in manchen Staaten wie New York z.B. müsste man 6 Wochen lang in Zeitungsanzeigen bekannt geben, dass die Gesellschaft gegründet wurde, vergleichbar mit dem deutschen Bundesanzeiger. Andere Staaten haben z.B. viel höhere Jahresgebühren, die für manch einen kaum bezahlbar sind. Es kommen daher für Ausländer nur eine Handvoll Staaten in Frage:

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