Wissenswertes zur Gründung

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WISSENSWERTES

Wer Geschäfte in den USA betreiben will, sollte dafür eine U.S. Gesellschaft gründen!

Dies dient zum einen der Haftungsbeschränkung und zum anderen der Maximierung der Steuerersparnis, z.B. kann eine U.S. Incorporation Weltweit tätig werden und Tochterunternehmen gründen. Weiterhin bietet eine U.S. Gesellschaft im Vergleich zur engl. Limited und zur deutschen GmbH viele interessante Vorteile.

Zweifelsfrei stellt die Wahl der richtigen Unternehmensform mit die wichtigste Entscheidung im Gründungsprozess dar, und sollte deshalb auch mit der notwendigen Weitsicht durchgeführt werden. Die Gründung einer US-Gesellschaft wie z.B. die einer Incorporation oder auch US AG genannt bzw. die einer Limited Liability Company (LLC) bietet Unternehmer weltweit wichtige Vorteile, und stellt somit für viele eine echte Alternative zur englischen Limited dar.

Doch neben der Wahl der Unternehmensform ist auch die Wahl des geigneten Bundesstaates von entscheidender Bedeutung, so gründen wir z.B. für unsere Mandanten nur in den Bundesstaaten, die unserer Erfahrung nach für ausländische Unternehmer am vorteilhaftesten sind.

Aus diesem Grunde gründen wir grundsätzlich keine Unternehmen in den USA ohne vorherige Beratung, wodurch sich unsere Mandanten bereits in der Gründungsphase wichtige Vorteile sichern.

Kann eine US-Gesellschaft in Europa ins Handelsregister (HR) eingetragen und tätig werden?

Diese Frage können wir eindeutig mit JA beantworten, denn zwischen allen westlichen Staaten bestehen Abkommen, die Aktiengesellschaften und Corporationen der betroffenen Länder gegenseitig anzuerkennen. So ist z.B. auf Grundlage des Freundschafts-Handels- und Schifffahrtsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 29. Oktober 1954(BGBl. II 1956, 487 f.) eine in den Vereinigten Staaten von Amerika wirksam gegründete und noch bestehende Kapitalgesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland rechtsfähig, gleichgültig, wo ihr effektiver Verwaltungssitz liegt.

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