Welcher Bundesstaat?
Grundsätzlich kommen nur wenige US-Bundesstaaten für Ausländer in Frage, um eine Gesellschaft zu gründen. Dies hat verschiedene Gründe, wie z.B. dass bestimmte Staaten verschiedene Auflagen haben. So ist es in manchen Staaten nicht erlaubt, als Ausländer die Geschäftsführung einer Gesellschaft zu übernehmen. Oder in manchen Staaten wie New York z.B. müsste man 6 Wochen lang in Zeitungsanzeigen bekannt geben, dass die Gesellschaft gegründet wurde, vergleichbar mit dem deutschen Bundesanzeiger. Andere Staaten haben z.B. viel höhere Jahresgebühren, die für manch einen kaum bezahlbar sind. Es kommen daher für Ausländer nur eine Handvoll Staaten in Frage:
Der Bundesstaat Delaware hat ein von den übrigen US-Bundesstaaten abweichendes, sehr liberales Gesellschaftsrecht. (Delaware General Corporation Law). Daraus ergeben sich verschiedene Vorteile für den Gründer und Aktionär einer Corporation nach dem Recht des Staates Delaware:
Die Gründung einer US-Corporation nach dem Recht von Delaware ist von jedem Ort der Erde aus schriftlich möglich. Es kann eine Einmann-Gesellschaft oder mit mehreren Aktionären gegründet werden. Es ist kein Minimum-Kapital nötig. Im Normalfall werden 1.500 Aktien ohne Nennwert gezeichnet, somit beläuft sich das Aktienkapital auf Null US-Dollar.
Der Gründer respektive Aktionär kann zugleich Präsident (Direktor), Schatzmeister und Sekretär in einer Person sein. Die Zweckbestimmung kann sehr breit, aber auch kurz formuliert werden. Sie muss lediglich dem Gesellschaftsrecht von Delaware entsprechen.
Die Bedeutung des liberalen Gesellschaftsrechtes des US-Bundesstaates Delaware ergibt sich daraus, dass über über 200.000 AGs in diesem Staat registriert sind, darunter auch sehr namhafte und große Weltfirmen, wie z. B. The Coca-Cola Company, General Motors, Walt Disney Co. Über die Hälfte der "Oberen 500" (Fortune 500) sowie über ein Drittel der an der New Yorker Börse notierten amerikanischen AGs haben ihren Rechtssitz in Delaware, USA. Abgeleitet davon wird eine Ansiedlungsstrategie durch günstige Rechtsformen in Deutschland auch Delaware-Effekt genannt. Bei Ausländern war Delaware für die Gründung einer Corporation sehr lange beliebt, da diese zu den wenigen Staaten gehörte, die es einer Einzelperson erlaubte die Funktionen der drei Direktoren und der drei Funktionäre gleichzeitig wahrzunehmen und damit als Aktieninhaber anonym zu bleiben.
Mittlerweile ist Delaware (wo es derzeit mehr Corporationen als Einwohner gibt) leider in Verruf geraten, da es wegen seiner vielen Corporationen von Ausländern mit kleinem Aktienkapital international von Behörden und Banken als Ort zur Steuerflucht betrachtet wird.
Wenn die Privatsphäre der Anteilseigner am wichtigsten ist, werden die Unternehmen gern in Nevada eingetragen, da dort die Eigentumsverhältnisse nicht öffentlich sein müssen. Aber auch in anderen Staaten sind die Eigentümer nicht mehr öffentlich einsehbar, wie z. B. in Florida.
Nevada ist ebenfalls ein Bundesstaat, in dem die U.S. CET Corporation gründet, jedoch ist Nevada leider mittlerweile wegen vieler unseriöser Anbieter anrüchig geworden, weshalb wir eine Gründung in Nevada nicht online offerieren sondern nur auf Anfrage bzw. im Verlauf einer Beratung. Auch erhebt Nevada neuerdings eine Steuer für eine Business Lizenz und hat die Gebühren für Nennwertaktien gewaltig erhöht, dagegen erhebt Nevada keine Kapitalertragssteuer, weshalb eine kombinierte Gründung (unser Consultant Team berät Sie gerne) für Unternehmen von Vorteil sein könnte.
Wer sich fuer eine Gruendung in Nevada interessiert, der sollte somit unbedingt den Rat bei einem erfahrenen US-Steuerexperten suchen, gerne stehen Ihnen unsere Kooperationspartner (erfahrene Finanz- und Steuerexperten sowie US-Wirtschaftspruefer) zur hier Seite.